04.02.2024
03.03.2024
07.04.2024
12.05.2024
15.06.2024
07.07.2024
04.08.2024
01.09.2024
06.10.2024 nur Trap, Jungjägerlehrgang
03.11.2024 " "
01.12.2024 " "
Standaufsichten 2024 für den Hegering Flotwedel:
Samstag 17.02.2024
" 30.03.2024
" 04.05.2024
" 27.0702024
" 28.09.2024
" 19.10.2024
17.Februar 2024 14.00Uhr: Jahreshauptversammlung des Hegering Flotwedel mit
Hegeschau in Eicklingen , Gasthaus Santelmann
05. April 2024 19.00 : Versammlung der Rehwildhegegemeinschaft ( Rehwildabend)
in Eicklingen, Gaststätte "Prövehof"
Termine Brauchbarkeitsprüfung 2024
Sa. 14.09.2024 Sa. 05.10.2024 Sa. 19.10.2024 volle BrP
Sa. 02.11.2024 nur Zusatzfächer nach HZP
Sa. 16.11.2024 nur BrP für Nachsuchenhunde
Die volle BrP wird ausschließlich mit lebender Ente geprüft. Außerdem muss der Hundeführer im Besitz eines gültigen Jagdscheins sein. Die Prüfungen sind jeweils auf 5 Hunde begrenzt.
Bei Nennung für die Zusatzfächer muss das Datum der HZP angegeben werden und am Tage der Prüfung das Original Zeugnis der bestandenen HZP vorgelegt werden.
Nennschluß ist jeweils 14 Tage vor dem Prüfungstermin. An diesem Termin müssen sowohl die vollständig und korrekt ausgefüllte Nennung als auch die Zahlung vorliegen. Ausnahmen und Nennungen per WhatsApp sind nicht möglich. Die Nennungen werden in der Reihenfolge des Eingangs bzw. erst nach Überweisung des Nenngeldes berücksichtigt.
Nenngeld ist Reugeld und wird bei Absagen nach Nennschluß nicht erstattet.
Das Nenngeld beträgt: 120,00 € vollständige BrP
80,00 € Zusatzfächer nach bestandener HZP
100,00 € Nachsuchenhunde (1000m Schweiß etc.)
80,00 € Stöberprüfung
Nennungen an: Jutta L.Rittmeyer, Brambusch 11, 29313 Hambühren
Nenngeld an: Jutta L.Rittmeyer, IBAN: DE45269513111911012670
BIC: NOLADE21GFW
Nennformulare können bei mir angefordert oder über www.ljn.de (Download, Hundewesen) heruntergeladen werden.
Bitte gut leserlich (am PC) mit Adresse, Tel.Nr. und ggf. E-Mail-Adresse ausfüllen!
Bei der Angabe der Chipnr. reichen die letzten 4 Ziffern!
Die Anforderungen für die BrP können auf der Homepage der LJN (www.ljn.de) unter
Download PDF 324.62 KB Brauchbarkeitsrichtlinie Niedersachsen
nachgelesen bzw. heruntergeladen werden.
Ergänzend dazu weise ich darauf hin, dass mit Inkrafttreten des neuen Niedersächsischen Hundegesetzes vom 01.07.2011 nur Hunde zur Prüfung zugelassen werden dürfen, die zweifelsfrei durch einen Chip identifizierbar sind, der am Tag der Prüfung ebenso kontrolliert wird wie der Jagdschein des Führers und der Impfpass des Hundes.
Des Weiteren werden nur Hunde zugelassen, die eindeutig dem bestimmten Phänotyp einer vom JGHV anerkannten Rasse entsprechen.
Schleppwild, Flinte und Patronen, sind mitzubringen, die lebenden Enten werden gestellt. Die Schweißfährten werden mit Rotwildschweiß getropft.
Alle Hunde laufen auf Risiko des Eigentümers. Eine besondere Versicherung für den Prüfungstag wird nicht abgeschlossen.
Es ist für alle Beteiligten erfreulich, wenn auf den Prüfungen gut vorbereitete Hunde vorgestellt werden.
Für weitere Nachfragen stehe ich selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Ihre/Eure Hundeobfrau Jutta L.Rittmeyer