Hundeführer für Rehwildnachsuchen
Birgit Köneke-Richards
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Silke Wendt
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Martina Dreher - Wienhausen
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Frühjahrsprüfungen März 2020
Erstellt: 14. März 2020
Sachkundenachweise 15. März 2020
Die Lage zum neuartigen Coronavirus ist derart dynamisch, dass inzwischen selbst der Prüfungstermin zum Sachkundenachweis kritisch überdacht werden musste. Aktuell fordert uns die Politik auf, jegliche gemeinsame Aktivität in geschlossenen Räumen, auch mit Gruppen unter 100 Personen, kritisch zu hinterfragen und stets eine sorgfältige Risikoabwägung vorzunehmen.
Beim Sachkundenachweis sind es jeweils Personengruppen unter 30 Personen und die Sitzabstände sind aufgrund der Prüfungssituation vergrößert. Dies reduziert die Risikosituation deutlich. Das Präsidium des JGHV hat sich nach eingehender Risikoabwägung daher entschlossen, die Sachkundenachweise grundsätzlich wie geplant durchzuführen. Dennoch bleibt es eine gemeinsame Veranstaltung in geschlossenen Räumen.
Die Prüfungsteilnehmer können frei entscheiden, ob sie zur Prüfung am 15.03.2020 antreten oder nicht. Diese Entscheidung muss jeder für sich selbst treffen. Eine Teilnahme am zweiten Termin im Herbst ist problemlos möglich. Die Anmeldegebühr wird angerechnet und eine möglicherweise erforderliche Fristverlängerung wird unbürokratisch gewährt.
Unsere auf ganz Deutschland verteilten sieben Prüfergruppen sind informiert und am Prüfungstag vor Ort.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und für Ihre Unterstützung.
Präsidium des JGHV e.V.
P.S.: In den nächsten Tagen werden wir Hinweise zur Durchführung von Frühjahrsprüfungen veröffentlichen. Bitte lesen Sie hierzu unsere Hinweise auf unserer Homepage und bei Facebook. Sehen Sie bitte bis dahin davon ab, die Mitglieder des Präsidiums, die Geschäftsstelle und das Stammbuchamt mit Einzelfragen zu „bombardieren“. Vielen Dank!
Pressemitteilung zu Frühjahrsprüfungen
Pressemitteilung zu Frühjahrsprüfungen; März 2020
Erstellt: 16. März 2020
Keine Frühjahrsprüfungen bis zum 19. April 2020!
Das Präsidium des Jagdgebrauchshundverbandes e.V. (JGHV) hat vor dem Hintergrund der dynamischen Entwicklung und der angespannten Lage zum neuartigen Coronavirus, in enger Absprache mit zahlreichen Zuchtvereinen und den Vertretern der Jagdgebrauchshundevereine, am 16. März 2020 beschlossen, seine Mitgliedsvereine dringlichst zu bitten ab sofort keinerlei Frühjahrsprüfungen durchzuführen. Diese Regelung gilt zunächst bis zum 19. April 2020 in allen Bundesländern und ist auch dort anzuwenden, wo bis dato noch kein behördliches Veranstaltungsverbot besteht.
Jagd und Jägerschaft sind in der Mitte der Gesellschaft. Das Präsidium des JGHV bittet seine Mitgliedsvereine und jeden einzelnen Führer von Jagdgebrauchshunden alles zu unterlassen, was die Gesundheit der Bevölkerung gefährdet und nicht zuletzt dem Ansehen der Jägerschaft schadet. Die Durchführung von Frühjahrsprüfungen ist daher zu unterlassen!
Die Frage des Vorgehens nach dem 19. April 2020 wird auf Grundlage der weiteren Entwicklung der COVID-19-Pandemie entschieden. Die Mitgliedsvereine, Hundeführer und Richter werden hierüber so früh als möglich (und sinnvoll) auf der Homepage des JGHV und via Facebook informiert.
Für den Fall, dass nach dem 19. April Prüfungen durchgeführt werden können, sind flexible Handlungsabläufe und praxisnahe, situationsangepasste Prüfungsbedingungen das Gebot der Stunde und werden vom JGHV zu gegebener Zeit veröffentlicht. Eine Verlängerung des Prüfungszeitraums über den 3.5.2020 hinaus, ist, bei aller notwendigen Flexibilität, zum Schutz des Jungwildes jedoch ausgeschlossen.
Gemeinsam mit den betroffenen Zuchtvereinen wird der JGHV, auch für den Fall, dass 2020 keinerlei Frühjahrsprüfungen durchgeführt werden können, Lösungswege erarbeiten, die sicherstellen, dass der Prüfungsjahrgang 2020 kein „weißer Jahrgang“ des Jagdgebrauchs-hundewesens und der Gebrauchshundezucht wird.